Finanzämter erhalten umfassenden Einblick in Krypto-Transaktionen

Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 6. März 2025 verschärft die Pflichten für Krypto-Investoren.

Wer Bitcoin, Ethereum & Co. handelt, muss dem Finanzamt künftig detaillierte Angaben machen – etwa zu Anschaffungs- und Verkaufszeitpunkten, Mengen, Handelsplattformen, Kosten, Erlösen sowie den jeweils gültigen Kursen.

Diese neue Vorgabe ermöglicht es den Finanzämtern, Krypto-Transaktionen deutlich genauer zu prüfen und steuerlich zu erfassen.

Für Anleger heißt das: Genau dokumentieren und alles sauber in der Steuer angeben.