Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat klargestellt, dass sogenannte Finfluencer – also Finanz-Influencer auf Social Media – keine Anlageberatung im rechtlichen Sinne erbringen. In einem aktualisierten Merkblatt betont die BaFin, dass Finfluencer nicht denselben regulatorischen Anforderungen unterliegen wie professionelle Finanzberater.
Das bedeutet, dass sie keine offizielle Erlaubnis benötigen, um ihre Inhalte zu veröffentlichen. Diese Entscheidung könnte als „Freifahrtschein“ interpretiert werden, da sie weiterhin Finanzprodukte und -strategien ohne die strengen Auflagen der Anlageberatung präsentieren können.
Allerdings warnt die BaFin davor, dass Finfluencer die Grenzen zur unerlaubten Anlageberatung nicht überschreiten dürfen. Insbesondere dürfen sie keine individuellen Empfehlungen aussprechen, die auf die persönlichen Umstände einzelner Anleger zugeschnitten sind.
Kritiker befürchten, dass diese Klarstellung zu einer Zunahme unregulierter Finanzempfehlungen führen könnte – und damit das Risiko für Anleger steigt.