heise online schreibt, dass aktuell wieder tausende Seitenbetreiber wegen vermeintlicher DSGVO-Verstöße, in Zusammenhang mit der Einbindung von Google Fonts abgemahnt werden.
Die Abmahnungen gehen von der Kanzlei RAAG, Einzelpersonen und diversen Interessengemeinschaften aus.
Grundsätzlich gibt es das Urteil des Landgerichts München I vom 20.01.2022, welches entschieden hat, dass beim Abruf der Schriften unerlaubt personenbezogene Daten an Google in den USA weitergeleitet werden, konkret die IP-Adresse.
So eindeutig, wie sich die Sachlage darstellt ist der Fall aber nicht.
Auf heise online führt heise-Justiziar Joerg Heidrich aus, dass man unterscheiden muss, ob die Aufforderung von einem Anwalt kommt oder nicht. Wenn dies nicht der Fall ist, spricht einiges dafür, dass man das Schreiben ignorieren darf. Da es eher unwahrscheinlich ist, dass andere Gericht den Ansichten des LG München folgen.
Wenn das Schreiben von einem Anwalt kommt, sollten juristische Laien vorsichtshalber einen Anwalt einbeziehen, wobei laut dem heise Jusitziar einges dafür spricht, dass die Anwaltsschreiben rechtsmissbräuchlich sind, da die Betroffenen die Webseite vorsätzlich geöffnet haben dürften.
Ich habe bisher Schreiben von RAAG und einer Interessengemeinschaft gesehen, diese wurden – aus oben genannten Gründen – in der Regel ignoriert.
Man sollte dies aber zum Anlass nehmen, die Google Fonts lokal einzubinden.
Der Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar.